Die Gesellschaft Ban Atais
Ban Atai ist eine Monarchie. Der Thron wird vom Vater auf dem Sohn vererbt. Stirbt ein König ohne Sohn, so erbt sein Bruder
den Thron. Sollte auch kein Bruder vorhanden sein. Frauen stehen außerhalb der Thronfolge. Dem König steht ein Kronrat aus 15
Mitgliedern zur Seite, der ihn in allen Regierungsfragen berät. Die Mitglieder des Kronrates werden von eben diesem gewählt
und können aus allen Schichten der Bevölkerung stammen – tatsächlich werden nur Adelige und reiche Händler in den Kronrat gewählt.
Die niederen Schichten sind nicht vertreten.
Die einzelnen Provinzen, Grafschaften, Baronien werden von Adeligen beherrscht – es gibt derer 49 in Ban Atai. Die Adeligen
haben die Gerichtsbarkeit und die Steuerhoheit inne. Sie müssen ihrerseits dem König Abgaben leisten und schulden ihm im
Kriegsfalle Gefolgschaft. Durch dieses System befindet sich der König in ständigen Geldverlegenheiten.
Die großen Städte Ban Atais sind frei und werden von einem Stadtrat regiert, der die Gerichtsbarkeit und die Steuerhoheit
inne hat. Die Hauptsatadt Banda Atai ist ebenfalls frei und diese Konstellation hat häufig zu Spannungen zwischen der Stadt
und dem König geführt, die nicht immer friedlich beigelegt werden konnten. So ist es schon vorgekommen, dass der König in seiner eigenen Festung belagert wurde oder aus seiner eigenen Festung ausgesperrt war.
Außer dem König und dem Adel gibt es noch den Handelsstand, den Handwerkerstand und den Bauernstand. Deren Angehörige
sind alle frei, es gibt keine Leibeigenen. Viele befinden sich allerdings trotzdem in wirtschaftlicher Abhängigkeit, da sie ihre Höfe und Handwerksbetriebe von anderen Angehörigen ihres Standes oder Adeligen gepachtet haben.
Frauen haben eigenen Besitz und können außerhalb der Königslinie auch erben und vererben, ansonsten sind sie allerdings
den Männern untergeordnet. Sie können ihren Ehepartner nicht frei wählen. Kinder stehen bis zum 16. Lebensjahr unter der Vormundschaft ihres Vaters. Wenn sie dann heiraten lösen sie sich aus der Familie ihres Vaters und treten in die ihres Mannes ein, werden sie aus dieser Familie wieder verstoßen, so sind sie recht- und schutzlos. Sie können sich dann nur noch mit den niedrigsten Arbeiten oder als Huren durchs Leben schlagen oder sie finden die freie Schwesternschaft. Das ist eine Gemeinschaft von Frauen, die genau dieses Schicksal teilen und unabhängig von Männern in einem abgeschiedenen Bergtal leben.
Eine weitere außerhalb der Gesellschaft stehende Gemeinschaft ist der Magierorden des Lichts. Er nimmt alle Personen
auf, die über magische Kräfte verfügen. Innerhalb des Ordens zählt nicht der Rang der Geburt, sondern allein Können und Wissen. Die Mitglieder des Ordens sind in Ban Atai hochgeachtet.
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Die Gesellschaft unter dem Finsteren Fürsten Tengwin
Tengwin herrscht als absoluter Fürst über die von ihm unterjochten Gebiete. Er alleine bestimmt die Mitglieder des Staatsapparats,
teilt ihnen Aufgaben und Ländereien zu, die er ihnen auch genauso willkürlich wieder wegnehmen kann, wie er sie gegeben hat.
Er besitzt das gesamte Land, es gibt keine freien Städte. Die Menschen können sich innerhalb der von ihm gezogenen Grenzen frei
bewegen, aber es ist keine wirkliche Freiheit, denn wehe sie verstoßen gegen eine seiner Regeln, dann bekommen sie die Härte
seiner Willkür zu spüren.
Frauen haben in dieser Gesellschaft keine Rechte. Sie sind zunächst Eigentum ihres Vaters und später Eigentum ihres Mannes.
Nicht selten werden Frauen getötet, wenn sie unfruchtbar sind.
Kriegsgefangene sind Tengwins persönlicher Besitz. Sie werden entweder zur Zwangsarbeit in die Mienen geschickt oder verkauft.
Dieses Gesellschaftssystem setzt er in den von ihm eroberten Gebieten jeweils rigoros um.
Einzige Ausnahme von diesem System sind die Magier, die ihre eigene Kaste bilden. Sie dienen Tengwin, wie sie es für
richtig halten und solange sie es für richtig halten – also solange er ihnen ihre Wünsche erfüllt. Sie können sich deshalb
diese Freiheiten erlauben, da ihre magischen Kräfte Tengwin unheimlich sind. Er braucht sie, möchte sie aber gleichzeitig nicht
in seiner Nähe haben.
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